FÜHRERSCHEINKLASSE B mit L - Duale ausbildung IN WIEN
Bei der dualen Ausbildung hat man mehr Selbstbestimmung in der Ausbildung. Interessant ist das neue System für all jene, die es vorziehen von Eltern oder Bekannten das Autofahren zum Teil zu erlernen. Zusätzlich zu den erforderlichen 12 Fahrstunden, müssen noch 1.000 km Privat mit einer Person die seit mind. 7 Jahren im Besitzt der Führerscheinklasse B ist vollzogen werden. Dieses ersetzt die Hauptschulung in der Fahrschule.
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Klasse B mit L - duale Ausbildung
Persönliche Voraussetzung
Mindestalter: 17 ½ Jahre
Voraussetzung für den Begleiter
Besitz der Führerscheinklasse B seit mindestens 7 Jahren und den letzten 3 Jahren keine schweren Verkehrsübertretungen
Kosten: 1.345€
Anzahlung: 500€
Was ist in den Kosten inkludiert?
- Anmeldungsgebühr
- Versicherung
- Theoriekurs
- 12 Fahrstunden inkl. Beobachtungsfahrt
- L-Einweisung
- Erstantritt: Theorieprüfung
- Erstantritt: Fahrprüfung
Nebenkosten
- ärztliches Gutachten 35€*
- Erste-Hilfe-Kurs 70€*
- Lernunterlagen (USB, Online) 42€
- L-Taferl 10€
- behördliche Kosten*
*Preise sind lt. aktuellem Tarif der zuständigen Behörde bzw. des zuständigen Institutes und unter Vorbehalt -
Anmeldung
- gültiger Lichtbildausweis
- Visum bei nicht EU-Bürgern
- Meldezettel
- Anzahlung
Die Anmeldung erfolgt persönlich mit den oben angeführten Punkten. -
Ausbildung
Theoretische Ausbildung
- 16 Kurseinheiten (G01-G10 und B1-B6)
Theorieprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- absolvierte theoretische Ausbildung
- gültiges ärztliches GutachtenPraktische Ausbildung
- 6 Fahrstunden
L-Einweisung
Voraussetzung
gültiges ärztliches Gutachten
absolvierte 6 Fahrstunden
Durchführung der Übungsfahrt von mind. 1.000 km mit der Begleitperson
Nicht vergessen Fahrtenprotokoll führen
Praktische Ausbildung
- 6 Fahrstunden inkl. Beobachtungsfahrt
Fahrprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
- bestandene Theorieprüfung
- absolvierte praktische - Ausbildung
- gültiges ärztliches - Gutachten
- abgeschlossenes Fahrtenprotokoll- abgeschlossener Erste-Hilfe-Kurs
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Weitere Informationen
- mind. 3 Wochen vor der geplanten Theorieprüfung, muss das ärztliche Gutachten absolviert werden
- das ärztliche Gutachten ist 18 Monate nach der Untersuchung gültig
- Theorie- und Fahrprüfung finden in der Fahrschule statt
- Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden
- zur Anmeldung der Fahrprüfung benötigen wir die Bestätigung vom absolvierten Erste-Hilfe-Kurs
- mind. 2 Wochen vor Antritt der Fahrprüfung, muss das Fahrtenprotokoll an die Behörde übermittelt werden
- die Scheckkarte wird nach Einzahlung der behördlichen Kosten per Post zugeschickt
- nach der bestandenen Fahrprüfung ist die Mehrphasenausbildung zu absolvieren
Fahrprüfung
Die Fahrprüfung besteht aus vier Teilen:
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1. Überprüfung am Fahrzeug
Der Prüfungskandidat muss mit den Einrichtungen des Prüfungsfahrzeugs vertraut sein.
Zu überprüfen sind
- Räder
- Bremsanlage
- Beleuchtung
- Signal/Warneinrichtungen
- Lenkung
- Flüssigkeitsstände
- Batterie
- Keilriemen
- Sicht und Inneneinrichtungen
- Nebelscheinwerfer
- die beiden Motoren
Der Kandidat soll beweisen, dass er die im Theorieunterricht gelernten Sicherheitskontrollen in der Praxis anwenden kann. Jeder Kandidat hat ferner vor Beginn der Inbetriebnahme des Fahrzeuges zunächst den Sitz, die Rückblickspiegel und die Kopfstütze auf seine Person einzustellen und den Gurt richtig anzulegen. Diese Punkte werden nicht gesondert abgefragt, sondern es werden die Einstellungen des Kandidaten beobachtet und gegebenenfalls erkannte Fehler eingetragen und bewertet.
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2. Übungen im Langsamfahrbereich
Dazu zählen
- Verzögerung
- Halt
- Umkehren
- Manövrieren in einer Parklücke und Garage
- Slalomfahren
- Fahren durch ein Tor
Als Kandidat musst du dich bei diesen Übungen so verhalten, als ob du auf einer öffentlichen Verkehrsfläche unterwegs wärst, d.h. die richtige Blicktechnik anwenden, den Blinker setzen und beim Ein- und Ausparken auf das „Ausscheren“ des Vorderteiles des Fahrzeugs achten. Beim Abstellen ist das Fahrzeug abzusichern.
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3. Fahren im Verkehr
Bewertet werden das Fahren in der Ebene und im Gefälle, die Spur- und Tempogestaltung, der Fahrstreifenwechsel, Vorbeifahren und Überholen, das Befahren von Querstellen, Abbiegen auf Kreuzung und das Fahren bei hohem Tempo. Die Prüfstrecke wird vom Fahrprüfer ausgewählt, wobei folgende Verkehrsräume einbezogen werden:
- Verkehrsberuhigte Gebiete (ca. 30 km/h)
- Ortsgebiet (50 km/h)
- Freilandstraßen (über 50 km/h, Richtgeschwindigkeit 80 km/h)
- Autobahnen, Autostraßen oder Schnellstraßen (mindestens 80 km/h, Richtgeschwindigkeit 100 km/h)
Bei jeder Prüfung müssen mindestens vier dieser Verkehrsräume befahren werden. Der Kandidat muss sein Fahrzeug sicher und mit Rücksicht gegenüber den Partnern im Verkehr bewegen können. Das richtige Fahrzeughandling reicht dafür nicht aus
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4. Erlebte Situationen
Eventuell begangene Fehler können am Ende der Prüfung besprochen werden, wobei es im Ermessen des Fahrprüfers liegt, ob der Fehler letztlich angerechnet wird oder nicht.
Folgende mögliche Situationen werden im Prüfungsprotokoll dazu angeführt:
- Wahl der Fahrgeschwindigkeit
- Wahl der Fahrspur
- Wahl von Tiefenabstand und Seitenabstand
- Fahren auf Autobahnen und Autostraßen
- Überholen, Überholtwerden
- Gefahrenstellen erkennen, Partnerkunde
- Defensiv-Taktik, Öko-Fahrstil
- Anlauf-Ablauf erkennen